Foto Challenge 2015

Teilnahmebedingungen für die Alkomat-Patrouille Foto Challenge 2015

  1. Preis

Nutzung des Cabrios der Alkomat Patrouille GmbH für mindestens 2 Tage (ein Wochenende) im September 2015 innerhalb Österreichs. Das Cabrio wird vollgetankt übergeben, weitere Tankfüllungen müssen vom Gewinner selbst bezahlt werden. Als Übergabeort sind alle Landeshauptstädte Österreichs möglich, ausgenommen Bregenz. Übergabezeitpunkt und -ort ist zwischen Gewinner und Alkomat-Patrouille GmbH kurzfristig nach Verständigung der Gewinner festzulegen.

Der Preis wird von Alkomat-Patrouille GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. Bei einer Beschädigung des Fahrzeuges, egal ob mutwillig oder durch Unfall, fallen 1000 EUR Selbstbehalt an.

Sollte der Gewinner keinen Führerschein besitzen, kann der Gewinn an eine Person mit Führerschein übertragen werden. Ansonsten kann der Anspruch auf den Gewinn nicht abgetreten werden.

  1. Preis

Die Alkomat-Patrouille kommt bis zum 31.12.2015 zu einer privaten Feier und bietet bis zu 100 Alkoholtests in einem Zeitraum von maximal 3 Stunden an. Als Erfüllungsort sind alle Landeshauptstädte Österreichs möglich, ausgenommen Bregenz. Weitere Orte auf Anfrage möglich. Erfüllungszeitpunkt und -ort sind zwischen Gewinner und Alkomat-Patrouille GmbH kurzfristig nach Verständigung der Gewinner festzulegen.

Der Preis wird von Alkomat-Patrouille GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

  1. Preis

10 Gutscheine für Alkoholtests einlösbar bei jedem Kooperationspartner der Alkomat-Patrouille GmbH. Gutscheine sind gültig bis 31.8.2016. Der Preis wird in einem von der Alkomat-Patrouille zu bestimmenden Lokal in einer Landeshauptstadt Österreichs übergeben.

Der Preis wird von Alkomat-Patrouille GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann nicht in Bargeld ausgezahlt oder abgetreten werden.

 

Teilnahme

Teilnehmen kann, wer ein originelles Foto unmittelbar vor, nach oder während eines Alkoholtest mit der Alkomat-Patrouille macht und dieses auf der Facebook Seite der Alkomat-Patrouille GmbH (www.facebook.com/alkomat) unter Foto Challenge 2015 hoch lädt.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen bis zum 16. August 2015 möglich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Es ist pro Teilnehmer nur eine Teilnahme möglich.

Der Teilnehmer muss zur Teilnahme vor dem Hochladen der Übermittlung der Daten seines offiziellen Facebook-Profils zustimmen und die Facebook Seite der Alkomat-Patrouille GmbH mit „gefällt mir“ markieren.

 

Ermittlung und Verständigung Gewinner

Die Abstimmung beginnt am 10. August 2015 und endet am 30. August 2015. Die Gewinner werden anhand der meistens Votes (Zustimmungen) ermittelt.

Stimmberechtigt sind alle natürlichen Personen. Die Abstimmung über die Fotos erfolgt ebenfalls auf der Facebook Seite der Alkomat-Patrouille GmbH unter Foto Challenge 2015. Es ist pro Stimmberechtigtem nur eine Stimme pro Foto möglich.

Die Gewinner werden am 1.9.2015 auf der Facebook Seite der Alkomat-Patrouille GmbH bekannt gegeben. Die Gewinner müssen danach innerhalb von 3 Werktagen per Email den Gewinn annehmen, indem er der Alkomat-Patrouille GmbH ein Email (an office@alkomat.at) mit Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und seinem vollständigen Namen retourniert. Für den 1. Preis ist zusätzlich die Übermittlung der Kopie des Führerscheines erforderlich. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt der Gewinnanspruch des ermittelten Gewinners und der Veranstalter hat das Recht, den Gewinn an den nächstgereihten Teilnehmer zu vergeben.

Mit der Annahme des Gewinns erklärt sich der Gewinner einverstanden, von der Einlösung des Gewinnes Fotos zu machen oder machen zulassen. Der Gewinner wird der Alkomat-Patrouille GmbH an bis zu drei ausgewählten Fotos die Verwertungsrechte – wie unter „Urheber und Verwertungsrechte“ ausgeführt – einräumen.

 

Urheber und Verwertungsrechte

Mit dem Hochladen von Fotos versichert der Teilnehmer, dass er über alle Rechte an den eingereichten Fotos und deren inhaltlichen Motiven verfügt, die ihn dazu berechtigen, die Fotos zu veröffentlichen, ferner dass die hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind. Falls auf einem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Der Teilnehmer versichert, entsprechende Einverständniserklärungen notfalls auch schriftlich beizubringen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwa notwendigen Rechtsverteidigung.

Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Fotos für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber in Druck- und Onlinemedien und die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ein.

 

Einschränkungen

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor,

  • Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere für eine Manipulation der Stimmabgabe.
  • aus wichtigen Gründen das den Wettbewerb abzubrechen, zeitweise auszusetzen oder einzelne Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  • Fotos vom Wettbewerb auszuschließen und zu entfernen, welche Beleidigungen, persönliche Angriffe oder Werbung für ein anderes Produkt enthalten, jugendgefährdende, pornografische oder rassistische Aussagen treffen, gegen geltendes Recht (z.B. Urheberrecht) oder gegen die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind auch Fotos, auf denen Bildteile hinzugefügt, geändert oder entfernt worden sind.

Der Veranstalter haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Aktion oder der Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches vom Veranstalter zu vertreten ist.

Mitarbeiter der Alkomat-Patrouille und ihre Partner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Datenschutzhinweise

Soweit im Rahmen der Aktion personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt und können dauerhaft auf der Facebook-Seite veröffentlicht werden.

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wurde auf eine gendergerechte Ansprache verzichtet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.